Dies ist ein Auszug und keine abschließende Auflistung. Jeder Bildungswillige sollte vor Teilnahme an einem Kurs entsprechende Angebote vergleichen. Als Hilfestellung bei der Beurteilung der unterschiedlichen Bildungsangebote stellt das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) eine „Checkliste beruflicher Weiterbildung“ zur Verfügung.
Am Ende der Schulung wird das Wissen des zukünftigen Nageldesigners (m/w) abgeprüft. Je nachdem wo der Lehrgang besucht wurde, erfolgt eine interne Prüfung des Lehrgangveranstalters oder die Prüfung erfolgt auf Grundlage der rechtlichen Regelungen der Handwerkskammern.
Für die Zulassung zur Prüfung wird die Teilnahme an einem Lehrgang teilweise nicht zwingend vorausgesetzt. Nähere Informationen sind bei den jeweils zuständigen Bildungsträgern zu erfragen.
Nach Abschluss der Schulung kann der Nageldesigner (m/w) im Berufsleben als Angestellte(r) oder eigener Chef (Selbständigkeit) durchstarten. Sollte die Selbständigkeit und damit Eröffnung eines eigenen Nagelstudios angestrebt werden, dann bieten die Agentur für Arbeit, ARGE und/oder Länder bei der Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen verschiedene Förderprogramme an. Bei der Agentur für Arbeit wäre es der Gründungszuschuss und bei der ARGE das Einstiegsgeld. Vergessen Sie aber nicht, dass eine Selbständigkeit auch mit gewissen Risiken verbunden ist. Erstellen Sie sich einen Kostenplan. Kalkulieren Sie welche Einnahmen Sie benötigen um die Kosten (u.a. Miete Nagelstudio, Equipment, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) zu decken und Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Lassen Sie sich am Besten vorher beraten.